Auffahrkeil Halter Halterung für VW T5 / T6 / T6.1 Fahrradträger Logo - Auffahrkeile Thule
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Produktinformationen "Auffahrkeil Halter Halterung für VW T5 / T6 / T6.1 Fahrradträger Logo - Auffahrkeile Thule"
Die hochwertige Auffahrkeil Halterung für VW T5, T6 und T6.1 ist die ideale Lösung zur sicheren und platzsparenden Befestigung deiner Auffahrkeile am originalen Fahrradträger. Speziell entwickelt für den VW Logo Fahrradträger, überzeugt dieses Komplettset durch einfache Montage, langlebige Materialien und maximale Alltagstauglichkeit.
Perfekte Passform & Kompatibilität
Diese Halterung ist exakt abgestimmt auf den originalen VW Logo Fahrradträger des VW T5 / T6 / T6.1. Sie eignet sich optimal für Thule Auffahrkeile und kann auf Anfrage auch mit anderen Modellen verwendet werden.
Funktionalität ohne Kompromisse
- Fahrradträger bleibt voll funktionsfähig und kann inkl. montierter Auffahrkeile abgeklappt werden
- Keine Modifikation der Auffahrkeile notwendig
- Ideal für Camping, Vanlife und Reisen mit dem VW Bus
Robuste & langlebige Materialien
Gefertigt aus PETG+ Kunststoff (UV- und witterungsbeständig) sowie hochwertigen Edelstahl-Komponenten (V2A) bietet die Halterung eine lange Lebensdauer.
Sicherheit & Schutz
- Integrierte Diebstahlsicherung für sorgenfreies Reisen
- UVV Schutzkappen für sichere Nutzung ohne montierte Keile
- Stabile Befestigung durch präzise gefertigte Komponenten
Einfache Montage
Bei der Montage müssen insgesamt vier Bohrungen mit einem Durchmesser von 6 mm in die Fahrradschiene eingebracht werden. Diese sorgen für eine stabile und sichere Befestigung der Komponenten.
Lieferumfang
- 1 x Anbauanleitung
- 1 x Bohrschablone
- 4 x V2A Nutsteingewinde
- 4 x Grundplatten
- 4 x Montageplatten
- 1 x Montageschlüssel
- 4 x Antidiebstahlbefestigungen
- 1 x Antidiebstahlschlüssel
- 4 x UVV Schutzkappen
Gesamtgewicht: ca. 700 g
Hinweis: Das angebotene Halter-Set ist rechtlich geschützt. Es unterliegt dem Designschutz. Jede unbefugte Vervielfältigung oder Nachahmung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig und kann rechtlich verfolgt werden.
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